Unser Medienangebot:
- Kinder- und Jugendliteratur
- Unterhaltungsliteratur
- Sachbücher
- Zeitschriften
- DVDs
- Hörbücher
- Tonies
- Toniebox
- Kinderspiele
- Familienspiele
- Lernspiele
- Geschicklichkeitsspiele
Verleihgebühren:
Entlehnzeit:
3 Wochen (außer aktuelle Zeitschriftenausgabe = 1 Woche)
Preise:
- Kinderbücher - € 0,30
- Erwachsenenbücher und Zeitschriften - € 0,50
- Hörbücher, CDs, DVDs, Spiele, Tonies und Toniebox - € 1,00
Familien Jahreskarte klein
- nur Bücher und Zeitschriften: € 25,-
Familien Jahreskarte groß
- Bücher, Zeitschriften, DVDs, CDs, Spiele, Tonies, Tonie-Box: € 50,-
Verzugsgebühren / Woche:
€ 0,20 pro Woche
Medienverlängerung (auch bei Jahreskarten!):
GRATIS-Verlängerung innerhalb der Verleihfrist (auch telefonisch möglich) für Bücher, Spiele, Hörbücher, CDs (max. 7 Wochen!). Ab der 8. Woche wird für die Medien die Verzugsgebühr berechnet. (Ausgenommen sind hier DVDs - für diese wird bereits ab der 2. Woche die Verzugsgebühr berechnet!)
BenutzerInnenordnung:
Die Pfarrbücherei Sarleinsbach ist öffentlich und steht den Benutzerinnen und Benutzern
unter Beachtung der Benutzungsordnung zur Entlehnung verschiedenster Medien zur
Verfügung. Es werden über 7000 Medien wie Bücher, Spiele, Zeitschriften, CDs, DVDs und
Tonies zum Verleih angeboten. Die Benutzungsordnung dient zur Aufrechterhaltung eines
ordnungsgemäßen Bibliotheksbetriebes.
EINSCHREIBUNG
Die Einschreibung als Leser/in erfolgt persönlich und kostenfrei. Kinder bis zum 14.
Lebensjahr benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Jede/r
Bibliotheksbenutzer/in anerkennt mit seiner/ihrer Unterschrift die Benutzungsordnung und
erklärt sich mit der EDV-mäßigen Erfassung persönlicher Daten im Sinn der geltenden
datenschutzrechtlichen Bestimmungen einverstanden. Mit der Einschreibung wird eine
Benutzer/innen-Nummer (Leser-nummer) vergeben. Diese berechtigt zur Entlehnung von
Medien in der Pfarrbücherei Sarleinsbach.
ENTLEHNUNG
Die Entlehnung sowie die gesamte Bibliotheksverwaltung erfolgt EDV-unterstützt. Es wird
darauf hingewiesen, dass alle entliehenen Medien nur für den persönlichen Gebrauch
bestimmt sind. Sie dürfen im Sinne der geltenden Lizenzbestimmungen weder weiter
verliehen noch vervielfältigt werden. Insbesondere gilt dies für audio-visuelle Medien. Ein
öffentliches Abspielen, ein Weiterverleih oder Kopieren sind nicht erlaubt. Die
Büchereimitarbeiter/innen sind berechtigt, Kindern und Jugendlichen für sie nicht geeignete
Medien nicht auszuhändigen.
ENTLEHNFRISTEN
Die Zahl der Entlehnungen ist grundsätzlich nicht beschränkt. Es liegt im Interesse der
Bibliothek, dass alle Medien möglichst viel im Umlauf sind. Im Interesse anderer
Benutzer/innen wird ersucht, die Medien innerhalb der dreiwöchigen Entlehnfrist zu
retournieren. Die Entlehnfrist beträgt für alle Medien drei Wochen.
Eine Verlängerung ist möglich, sofern für diese Medien keine Reservierung vorliegt. Die
Verlängerungsdauer entspricht ebenfalls drei Wochen und ist kostenfrei. Alle Medien dürfen
max. 7 Wochen (inklusive 1 Woche Toleranz) entliehen werden.
Verlängerungen können persönlich, schriftlich per E-Mail oder telefonisch in der Bibliothek
getätigt werden. Es wird ersucht, einen Verlängerungswunsch vor Ablauf der Entlehnfrist
bekannt zu geben. Im Falle der Nichteinhaltung der Entlehnfristen erfolgt eine Mahnung.
Sofern die gewünschten Medien bereits entliehen sind, können die Medien reserviert
werden.
ONLINE-MEDIENABFRAGE/ONLINE-RESERVIERUNGEN
Durch die Online-Medienabfrage auf www.biblioweb.at/sarleinsbach kann überprüft werden,
ob ein bestimmtes Medium in der Pfarrbücherei Sarleinsbach aufliegt bzw. derzeit entlehnbar
ist und es kann gegebenenfalls online reserviert werden. Nach Eingabe der Leser/innen-
Nummer (Benutzer/innen-Nummer) und des Geburtsdatums ist eine Medienabfrage oder
Reservierung möglich. Weiters findet jeder/e Benutzer/in unter „Mein persönlicher Bereich“
alle Entlehnungen, Reservierungen und eine persönliche Leseliste, außerdem sind „Neue
Titel“ ersichtlich und auch eine „Schlagwortsuche“ ist möglich.
DIGITALE BIBLIOTHEK
Die in der Pfarrbücherei Sarleinsbach registrierten Leser/innen haben kostenlos Online-
Zugriff auf die elektronischen Medien der Digitalen Bibliothek OÖ. Ausleihe und Rückgabe
sind kostenlos, die Rücknahme der Medien erfolgt automatisch. Der Zugang erfolgt auf
www.media2go.at. Das Einloggen erfolgt mit Benutzername: 41338001Benutzer/innen-
Nummer (Lesernummer) und Passwort: Geburtsdatum (TTMMJJJJ)). Das Angebot gilt,
solange die Pfarrbücherei Sarleinsbach teilnehmende Bibliothek der Digitalen Bibliothek OÖ
ist.
GEBÜHREN
Für die Entlehnung von Medien zu entrichtende Gebühren sowie allfällige Verzugsgebühren
sind in der Gebührenordnung aufgelistet. Die Entlehngebühren sind bei der Entlehnung zu
entrichten. Die Jahreskarten gelten ab Ausstellungsdatum bzw. Bezahlung ein Jahr lang. Die kleine Jahreskarte beinhaltet nur Printmedien, die große Jahreskarte alle Medien.
Die Verzugsgebühren werden bei der Rückgabe der Medien berechnet und eingehoben.
ORDNUNG IN DER BIBLIOTHEK
Die Medien stehen nach Themenbereichen und innerhalb derer alphabetisch nach Signatur
geordnet in den Regalen. Jede/r Benutzer/in kann selbst in den Regalen suchen. Das Team
der Bücherei ist gerne bereit bei der Suche zu helfen und zu beraten. Die Rückstellung der
Medien ist Aufgabe des Büchereiteams.
Alle Bibliotheksbenutzer/innen haben sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht
gestört werden. Essen und Trinken ist in der Bücherei verboten.
Die Bibliothek übernimmt für in ihren Räumlichkeiten beschädigte, liegen gelassene oder
abhanden gekommene Gegenstände der Benutzer/innen keine Haftung, dies gilt
insbesondere auch für in der Garderobe deponierte Gegenstände. Die Bibliothek übernimmt
insbesondere bei Minderjährigen keine Aufsichtspflicht.
BEHANDLUNG DER MEDIEN
Ein sorgfältiger Umgang mit den Medien ist eine Selbstverständlichkeit. Medien, die
beschmutzt, beschädigt oder verloren wurden, müssen ersetzt werden. Ersatzmöglichkeiten:
gleiches Medium, gleichwertiges Medium oder finanzieller Ersatz, der von der
Bibliotheksleitung entsprechend den Wiederbeschaffungskosten errechnet wird.
Die Entlehner/innen werden gebeten, sich bereits bei der Ausleihe zu vergewissern, ob die
Medien sich in einem ordentlichen Zustand befinden. Bereits sichtbare Schäden sollen sofort
bekannt gegeben werden. Der Verlust oder die Beschädigung entlehnter Medien ist der
Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben. Als
Beschädigung gilt auch das Schreiben, An-/Unterstreichen in Büchern und auf Medien und
das Entfernen von Etiketten. Vor der Rückgabe von Spielen muss anhand des Spielezettels
der Spieleinhalt kontrolliert werden und die Vollständigkeit durch die Unterschrift auf der
Spielekarte (im Deckel der Spieleschachtel) durch den/die Benutzer/in bestätigt werden.
SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Es wird ersucht, Namens- oder Adressänderungen bekannt zu geben.
Bibliotheksbenutzer/innen, die die Benutzungsordnung missachten, können von der
Benützung der Bücherei ohne Anspruch auf Rückzahlung eventuell entrichteter Gebühren
ausgeschlossen werden. Besondere Medienwünsche können jederzeit beim Bibliotheksteam (Wunschbox) deponiert werden.
Eventuelle Änderungen der Öffnungszeiten und/oder der Gebührenordnung sind der
Bücherei und dem Träger vorbehalten.
Das Bibliothekspersonal kann von Nutzerinnen/Nutzern ermächtigt werden, die historischen
Entlehndaten abzufragen. Diese Berechtigung ist am Einschreibeformular (Benutzerver-
einbarung) zu bestätigen. Die Benutzer/innen stimmen weiters mit ihrer Unterschrift einer eventuellen Veröffentlichung von Bildmaterial entsprechend der Datenschutzgrundverordnung zu, sofern sie dies nicht ausdrücklich ablehnen.
Das Bibliothekspersonal und der Träger verpflichten sich zur Einhaltung aller datenschutz-
rechtlichen Bestimmungen.
ÖFFNUNGSZEITEN
Sonntag 8:30 – 11:30 Uhr
Dienstag 17:30 – 19:00 Uhr
Donnerstag 16:00 – 17:30 Uhr